Häufige Fragen für EB-5-Investoren mit Kindern, die in den USA studieren - EB5Investors.com

Häufige Fragen für EB-5-Investoren mit Kindern, die in den USA studieren

Kate Kalmykov

by Kate Kalmykov

Es kommt immer häufiger vor, dass EB-5-Investoren ein oder mehrere Kinder haben, die in den Vereinigten Staaten studieren, bevor sie sich überhaupt dazu entschließen, einen EB-5-Antrag zu stellen. Tatsächlich entscheiden sich viele ausländische Investoren für das EB-5-Programm, weil ihre Kinder nach dem Abschluss in den Vereinigten Staaten bleiben möchten. Für Investoren, die sich in dieser Situation befinden, ist die Beantragung eines EB-5-Visums mit zusätzlichen Komplikationen verbunden, da viele Fragen auftauchen, wenn ein Kind den Status eines nicht-immigrantischen Studenten hat und sich dann entscheidet, einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in den Vereinigten Staaten zu beantragen. Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen, die uns von EB-5-Antragstellern gestellt werden:

1. Kann mein Kind ein Studentenvisum erhalten, während das Formular I-526 noch aussteht?

Wenn Ihr Kind Teil Ihres I-526-Antrags ist, d. h. es wird mit Ihnen in die Vereinigten Staaten einwandern, dann wird es für ihn oder sie schwierig sein, ein F-1-Visum zu erhalten. Um ein F-1 zu erhalten, muss der Schüler ein Nichteinwanderer; das heißt, der Student muss beabsichtigen, nach Abschluss seines Studiums in sein Heimatland zurückzukehren. Die Absicht, über das EB-5-Programm in die Vereinigten Staaten einzuwandern, steht im Widerspruch zur ausdrücklichen Bestimmung des F-1-Visums, dass man nach dem Studium in den Vereinigten Staaten in sein Heimatland zurückkehren muss, und dies kann seine Berechtigung zur Erteilung eines Studentenvisums beeinträchtigen.

Studierende, die sich bereits in den Vereinigten Staaten befinden und ein I-526-Formular einreichen möchten oder Teil des EB-5-Antrags ihrer Eltern sind, sollten vor Antritt einer Auslandsreise einen Anwalt für Einwanderungsrecht konsultieren, da ihnen die Rückkehr in die Vereinigten Staaten zur Wiederaufnahme ihres Studiums verweigert werden kann, wenn ein Konsularbeamter oder ein Beamter des Zoll- und Grenzschutzes im Computersystem Hinweise auf einen anhängigen oder genehmigten Einwanderungsantrag sieht.

2. Gibt es Reisebeschränkungen für Studierende, während das I-526 anhängig ist?

Das Verlassen der Vereinigten Staaten, während ein I-526-Antrag anhängig ist, hat keinen Einfluss auf die Entscheidung über den Einwanderungsantrag. Die Möglichkeit, als nicht-einwandernder Student wieder einzureisen, kann jedoch beeinträchtigt werden.

3. Gilt für mein Kind mit einer Green Card der Studiengebührensatz für Einheimische?

Ja, wenn jemand eine Green Card erhält, sogar eine bedingte Green Card, hat er oder sie Anspruch auf die Studiengebühren für „In-State“- oder „Resident“-Studenten. Diese Gebühren können erheblich niedriger sein als die, die jemand zahlen würde, wenn er oder sie keine Green Card hätte. Es sollte jedoch beachtet werden, dass in den Vereinigten Staaten nur öffentliche oder staatliche Universitäten Studiengebühren für In-State-Studenten anbieten; private Universitäten tun dies nicht.

4. Verbessert eine Greencard die Chancen meines Kindes, auf eine bessere Schule zu gehen?

Nein.

5. Kann mein Kind in den USA eine Green Card beantragen, wenn meine Familie den Antrag bei einem Konsulat im Ausland stellt?

Ja. Die Statusanpassung in den Vereinigten Staaten hat einige Vorteile. Zum einen sind die Bearbeitungszeiten in der Regel kürzer. Außerdem ist es nicht erforderlich, ein polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Rechtsraum einzuholen, in dem der Antragsteller seit seinem 16. Lebensjahr für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten gelebt hat. Persönliche Interviews werden wahrscheinlich nur für ausländische Antragsteller als Teil der Standardverfahren durchgeführt. Es ist jedoch zu beachten, dass das Kind, wenn es sich für eine Statusanpassung in den Vereinigten Staaten entscheidet, anstatt das konsularische Verfahren im Ausland durchzuführen, dies erst tun kann, nachdem der Antrag I-526 des Hauptinvestors genehmigt und sein Einwanderungsvisum ausgestellt wurde.

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