Was haben der chinesische Immobilienmarkt und EB-5 gemeinsam? - EB5Investors.com

Was haben der chinesische Immobilienmarkt und EB-5 gemeinsam?

Cory A. Richards

Was haben der chinesische Immobilienmarkt und EB-5 gemeinsam?

Von: Cory A. Richards

Chinesische Investoren mit Migrationshintergrund haben viele Möglichkeiten, die benötigten Mittel für ihre EB-5-Investition zu beschaffen. Dazu gehören unter anderem der Verkauf von Immobilien, Hypothekendarlehen, Gewinnausschüttungen, Gesellschafterdarlehen, Einkommen oder Ersparnisse. Keine dieser Finanzierungsquellen ist per se besser als die andere. Hypothekendarlehen scheinen jedoch bei chinesischen Investoren besonders beliebt zu sein.

Der Grund dafür ist einfach: der Immobilienboom in China. Nach Angaben des National Bureau of Statistics stieg der Wert der in China im Jahr 2013 verkauften neuen Häuser im Vergleich zu 27 um 2012 Prozent. Darüber hinaus stiegen die Preise für neue Häuser von Dezember 2012 bis Dezember 2013 sowohl in Guangzhou als auch in Shenzhen um 20 Prozent, in Shanghai um 18 Prozent. und 16 Prozent in Peking.

Mit einem beispiellosen Wachstum des Immobilienmarktes geht ein beispielloser Anstieg des Eigenkapitals eines Immobilieneigentümers einher. Infolgedessen sind die Immobilienwerte chinesischer Einwandererinvestoren wesentlich mehr wert als der erforderliche Kapitalbetrag für ihre EB-5-Investition, was ein Hypothekendarlehen zu einer verlockenden Option als Finanzierungsquelle macht. 

Hypothekendarlehen sind als Finanzierungsquelle akzeptabel, sofern der Investor Folgendes bereitstellen kann:

  • Wenn die Immobilie vor weniger als 7 Jahren erworben wurde, muss der Investor nachweisen, woher er die für den Erwerb der Immobilie verwendeten Mittel erwirtschaftet hat;
  • Ein Vertrag, der den Kauf der Immobilie durch den Investor zeigt;
  • Wenn der Investor für den Ersterwerb der Immobilie eine Hypothek aufgenommen hat, muss er entweder einen Nachweis über die Höhe der ausstehenden Hypothek erbringen oder darüber, dass die Ersthypothek beglichen wurde;
  • Eine Immobilienbescheinigung, eine Bescheinigung über die Zahlung der Grundsteuer und Rechnungen über den Kauf der Immobilie;
  • Der Hypothekenkontakt zeigt die Immobilie als Sicherheit für die Finanzierungsquelle des Hypothekendarlehens an;
  • Der Darlehensvertrag, in dem die Bedingungen des Darlehens aufgeführt sind;
  • Ein Wertgutachten, aus dem der Wert des Hauses zum Zeitpunkt der Hypothekendarlehen hervorgeht;
  • Nachweis, dass der Darlehenserlös an den Investor ausgezahlt wurde.

Die Bereitstellung der oben genannten Nachweise ist hilfreich bei der Beschreibung der Finanzierungsquellenanalyse eines Anlegers für die USCIS-Überprüfung. Es ist jedoch wichtig, dass ein Einwandererinvestor mit einem hochqualifizierten Einwanderungsanwalt zusammenarbeitet, um seinen EB-5-Antrag vorzubereiten.

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