
Für einen EB-5-Investor ist das Ein- und Ausreisen in die Vereinigten Staaten Teil des Antragsverfahrens, unabhängig davon, ob er sich noch im Antragsprozess befindet oder vor Kurzem seine befristete oder unbefristete Green Card erhalten hat.
Manche Investoren leben möglicherweise bereits in den USA, möchten aber geschäftlich oder privat reisen, während andere nach Erhalt ihrer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung zum ersten Mal in die USA reisen. Sie müssen sich bewusst sein, dass Reisen mit einem noch ausstehenden Visumantrag besondere Aspekte mit sich bringen. Dies erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen.
„Das Gesetz hat sich nicht geändert, aber wir haben bestätigte Berichte über eine verstärkte Kontrolle durch die CBP-Beamten erhalten, insbesondere bei Personen mit Vorstrafen (auch wegen Vergehen und Vorladungen), Personen aus Ländern mit Reiseverbot (wie Iraner, Venezolaner) und Personen, die häufig international reisen“, sagt EB-5-Anwalt Calvin Azadi von Azadi Law PA
„Wenn es einen bestimmten Grund gibt, warum Sie nicht reisen sollten, wird Ihr Einwanderungsanwalt Sie in der Regel darauf hinweisen. Andernfalls können Sie, sofern Sie den richtigen Status und die richtigen Reisedokumente haben, unabhängig von Ihrer Herkunft reisen“, fügt Azadi hinzu.
US-Einwanderungsanwalt Jimena Cabrera der Anwaltskanzlei Jimena G. Cabrera rät ihren Klienten, im Umgang mit Einwanderungsbeamten Ruhe zu bewahren.
„Es ist zwar ganz natürlich, sich eingeschüchtert zu fühlen, aber Gelassenheit kann den Prozess deutlich erleichtern“, sagte sie. „Außerdem bitte ich sie, auf ihre Telefone zu achten und auf die Informationen, die sie teilen, und die Sicherheit ihres Telefons zu achten. Schließlich bitte ich sie, die Wirkung ihrer Social-Media-Posts zu bedenken, da diese möglicherweise überprüft werden“, sagt sie.
Wie können EB-5-Investoren die USA problemlos verlassen und wieder dorthin zurückkehren?
Das Reiseerlebnis kann sich für einen EB-5-Investor, der bereits in den USA lebt, erheblich von dem für jemanden unterscheiden, der zum ersten Mal hierher reist.
Sie können die USA zwar ohne Einschränkungen für berufliche oder private Zwecke verlassen, längere Auslandsreisen bergen jedoch Risiken. Ein Aufenthalt außerhalb der USA von mehr als sechs Monaten kann bei der Wiedereinreise zu zusätzlichen Kontrollen führen, und Abwesenheiten von mehr als einem Jahr können zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen.
Laut Azadi können Inhaber eines gültigen US-Visums mit einem anhängigen Antrag auf Statusanpassung für ein EB-5-Visum weiterhin ohne ein Advance Parole (AP)-Dokument ein- oder ausreisen. Im Falle von H-1B-Inhabern „müssen sie jedoch weiterhin für den Arbeitgeber arbeiten, der das Visum gesponsert hat, und mit einem entsprechenden Nachweis, beispielsweise einer aktuellen Gehaltsabrechnung, reisen.“
Darüber hinaus können EB-5-Antragsteller mit einem Visum für einen bestimmten Zweck, wie etwa E-1/2, F-1/OPT oder B-1/2, nicht ohne eine AP, ihre Green Card oder deren automatische Verlängerung reisen, während ihr I-829-Antrag anhängig ist.
Cabrera rät Einreisenden mit einer Arbeitserlaubnis (AP) in die USA, sicherzustellen, dass ihr Dokument für die gesamte Reisedauer gültig ist. „Zusätzlich rate ich ihnen, Belege wie das Original und eine Kopie ihrer Arbeitserlaubnis (EAD) (falls separat ausgestellt) sowie ihren Personalausweis oder Führerschein und Empfangsbestätigungen aller noch offenen Anträge mitzuführen. Stellen Sie außerdem sicher, dass andere notwendige Dokumente, wie beispielsweise der Reisepass, mindestens sechs Monate über das Reisedatum hinaus gültig sind.“
EB-5-Anwalt Renata Duarte von R. Duarte Law empfiehlt außerdem, dass Visuminhaber, die APs verwenden, das Risiko einer Einreiseverweigerung minimieren, während ihr Green-Card-Antrag anhängig ist.
Insbesondere Inhaber eines F-1-Visums sehen sich mit zusätzlichen Schwierigkeiten konfrontiert, wenn sie reisen, nachdem sie das Formular I-485 zur Anpassung ihres Status für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis durch die EB-5-Greencard eingereicht haben. Viele dieser internationalen Studierenden beantragen dieses Visum häufig während des Studiums und beantragen ein AP als Ersatz für die Reise, selbst wenn ihr F-1-Visum weiterhin gültig ist.
„Ein Student, der weiterhin Vollzeit eingeschrieben ist, SEVIS gültig hält und ein gültiges F-1-Visum besitzt, könnte theoretisch versuchen, mit dem F-1-Status erneut einzureisen und ein echter F-1-Student zu bleiben, wodurch er die üblichen F-1-Vorteile (wie etwa eine Anstellung auf dem Campus) behält“, sagt Duarte.
Wenn der Student jedoch gleichzeitig ein EB-5-Visum beantragt hat und mit einem ausstehenden Formular I-485 reist, deutet dies auf eine mögliche Einwanderungsabsicht hin.
Dies kann den US-Zoll- und Grenzschutz dazu veranlassen, die Einreise mit F-1-Status zu hinterfragen und möglicherweise zu verweigern. Zwar ist es rechtlich möglich, dass ein Beamter jemanden mit F-1-Status einreisen lässt, wenn er davon überzeugt ist, dass der Reisende nach Ablehnung des Green-Card-Antrags ausreisen wird. Die Existenz eines anhängigen I-485-Antrags erschwert dieses Argument jedoch.
Duarte weist darauf hin, dass Studierende, sobald sie mit AP in die USA einreisen, als Bewährungshelfer gelten und damit den F-1-Status verlieren, „obwohl das ausstehende Formular I-485 ihren rechtmäßigen Aufenthalt aufrechterhält. Wer mit F-1 wieder einreisen möchte, muss sich auf Bedenken hinsichtlich seiner Einwanderungsabsichten einstellen.“
Was empfehlen EB-5-Anwälte Investoren für sicheres Reisen?
US-Einwanderungsanwälte raten Investoren, sich über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit ihrem Einwanderungsstatus im Klaren zu sein, um eine reibungslose Reise zu gewährleisten. Dazu gehören:
1. Führen Sie gültige Dokumente mit sich: Dazu gehört die befristete oder unbefristete Green Card, wenn Sie in die USA ein- oder ausreisen. Diese Dokumente dienen als Nachweis Ihres Rechtsstatus im Land und sind für die Wiedereinreise von entscheidender Bedeutung.
2. Stellen Sie sich auf eine verstärkte Kontrolle ein: Einwanderer in die USA sollten auf mögliche Befragungen vorbereitet sein und sicherstellen, dass Ihre Unterlagen für eine Überprüfung bereitliegen.
5. Bleiben Sie informiert: Informiert und proaktiv zu sein, kann Ihnen helfen, potenzielle Herausforderungen zu meistern und ein reibungsloses Reiseerlebnis zu gewährleisten.
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