Das US-Außenministerium (DOS) hat bekannt gegeben, dass die jährliche Obergrenze für die Ausstellung aller verfügbaren Visa in der Kategorie „Unreserviert“ des EB-5-Einwanderungsinvestorenprogramms für das Fiskaljahr 2024 (FY 2024) erreicht wurde.
Daher sind alle nicht reservierten Visa für dieses Haushaltsjahr, einschließlich der aus den Haushaltsjahren 2022 und 2023 übertragenen , bereits vergeben. Dies bedeutet, dass alle Anträge außerhalb der neu reservierten Kategorien bis zum Beginn des neuen Haushaltsjahres am 1. Oktober vorübergehend zurückgestellt werden.
Das US-Außenministerium (DOS) teilte mit, dass die US-Einwanderungsbehörde (USCIS), Botschaften und Konsulate weltweit für den Rest des Fiskaljahres keine Visa in diesen Kategorien für berechtigte Antragsteller ausstellen können. Daniel Lundy , Anwalt bei SCG Law, meint, die Entwicklung dürfte nur geringe Auswirkungen auf die Branche haben.
„Einen Monat lang stellen sie keine Visa aus, aber am 1. Oktober geht es wieder los“, sagte er. „Das ist keine große Sache.“
Kyle Walker, Gründer und CEO von Green Card Fund, sagte unterdessen: „Ich sehe dies als positive Nachricht von DOS und USCIS – sie haben die gesamte Zuteilung der nicht reservierten Visa für das Geschäftsjahr genutzt, um den Rückstand aufzuarbeiten, der Investoren vor dem RIA (und Investoren ohne TEA nach dem RIA) betrifft. Die Tatsache, dass USCIS und State effizient zusammenarbeiten, um die verfügbaren Visa zu nutzen, ist bedeutsam. Wir haben gesehen, dass die Prioritätsdaten für chinesische und indische Staatsangehörige im Geschäftsjahr 24 vorgezogen wurden, und ich erwarte nicht, dass nicht reservierte Anträge zwischen jetzt und dem Ende des Geschäftsjahres den Rückstand erheblich vergrößern werden. Es ist wichtig zu beachten, dass für Investoren nach dem RIA in TEA-Projekten mit hoher Arbeitslosigkeit und in ländlichen Gebieten weiterhin Visa verfügbar sind und es keinen Rückstand gibt.“
Was passiert mit neuen EB-5-Anträgen, wenn das jährliche Limit erreicht ist?
Das EB-5-Visumprogramm besteht aus vier Arten von Visumkategorien: Drei davon sind reservierte Gebiete, die ländliche Gebiete und Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit (HUA) sowie Infrastrukturprojekte umfassen. Die Kategorie „Unreserved“ umfasst EB-5-Projekte in Target Employment Areas (TEA) in städtischen und nicht-städtischen Gebieten sowie Projekte vor der RIA, die nicht als reservierte Gebiete gelten.
Wenn das Jahreslimit für eine Visumkategorie wie EB-5 Unreserved aufgrund hoher Nachfrage erreicht ist, wird diese Visumsart sofort „nicht verfügbar“. Dies bedeutet, dass keine weiteren Nummernanfragen mehr angenommen werden.
Folglich werden alle neuen EB-5-Anträge ohne Vorbehalt, die nach dem 16. August eingehen, für die Bearbeitung im nächsten Geschäftsjahr vorgemerkt. Dieses beginnt am 1. Oktober, wenn die Anzahl der Visa zurückgesetzt wird.
Das US-Außenministerium (DOS) hatte im letzten Visa-Bulletin des Fiskaljahres 2024 vor der Möglichkeit gewarnt, dass die jährliche Obergrenze für arbeitsbezogene Visa aufgrund der steigenden Nachfrage erreicht sein könnte. Da die Kategorie EB-5 (unreserviert) bereits ausgeschöpft ist, könnten im August oder September Ankündigungen erfolgen, dass auch die anderen drei EB-5-Visatypen (für ländliche Gebiete, hohe Arbeitslosigkeit und Infrastruktur) diese Grenze erreichen.
Das Immigration and Nationality Act (INA) begrenzt die Zahl der arbeitsplatzbezogenen Einwanderungsvisa innerhalb eines Geschäftsjahres. Das jährliche Limit für EB-5-Visa beträgt 7.1 % des weltweiten Beschäftigungslimits, wobei 68 % für die nicht reservierten Visakategorien verfügbar sind.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten sind ausschließlich die Ansichten des Autors und geben nicht unbedingt die Ansichten des Herausgebers oder seiner Mitarbeiter wieder. oder seine verbundenen Unternehmen. Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen der allgemeinen Information; Es handelt sich nicht um eine Rechts- oder Finanzberatung. Spezifische Rechts- oder Finanzberatung kann nur von einem zugelassenen Fachmann gegeben werden, der alle Fakten und Umstände Ihrer besonderen Situation vollständig kennt. Bevor Sie am EB-5-Programm teilnehmen, sollten Sie sich von Rechts-, Einwanderungs- und Finanzexperten beraten lassen. Durch das Posten einer Frage auf dieser Website entsteht kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Alle von Ihnen gestellten Fragen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht; Geben Sie in Ihrer Frage keine vertraulichen Informationen an.


