Welche anderen Möglichkeiten für einen US-Aufenthalt gibt es neben EB-5? - EB5Investors.com

Welche anderen Möglichkeiten für einen Aufenthalt in den USA gibt es neben EB-5?

Mitarbeiter von EB5Investors.com

Um einen US-Aufenthalt zu erhalten, müssen Sie sich über verschiedene Visaoptionen informieren, die über das EB-5-Visumprogramm hinausgehen. Jede Option hat ihre eigenen Vorteile und Anforderungen. Es gibt temporäre und ständiger Wohnsitz Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einige sind jedoch beliebter. Viele Alternativen zum US-Aufenthalt ermöglichen es Antragstellern, während des Antragsverfahrens auf das EB-5-Visum umzusteigen. In manchen Fällen kann es jedoch ratsam sein, den bestehenden Visumantrag aufgrund Ihres Einwanderungsstatus und des Stands Ihres Antrags zurückzuziehen.

 „EB-5 ist nicht der einzige Weg zur US-Aufenthaltsgenehmigung. Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass es fünf arbeitsplatzbezogene Kategorien und mehrere Nichteinwanderungsvisa gibt, die sie in Betracht ziehen sollten“, sagt Niral Patel von KLDP.

EB-5-Anwalt Edward Beshara aus Beshara PA stimmt zu.

 „Wenn ein Ausländer keinen EB-5-Antrag stellen oder weder 800,000 noch 1,050,000 US-Dollar in sein Projekt oder ein EB-5-Regionalzentrumsprojekt investieren möchte, gibt es alternative Möglichkeiten, in die USA einzureisen“, sagt Beshara.

Je nach Hintergrund, Qualifikation, akademischer und beruflicher Erfahrung und Fähigkeiten des Investors können bestimmte arbeitsplatzbezogene und andere Visakategorien seinen Einwanderungsbedürfnissen und -möglichkeiten besser entsprechen als andere.

„Einige Visa, wie das E-2, ermöglichen es Einzelpersonen, mit einer kleineren Investition zu beginnen und später in das EB-5-Programm zu wechseln, wenn sie bereit sind“, sagte der Einwanderungsanwalt Marjan Kasra von Lawmaks. „Andere, wie etwa das L-1, bieten einen ganz anderen Weg zu einer Green Card über die Kategorie EB-1C und umgehen so EB-5 vollständig.“

Welche anderen Möglichkeiten zur Aufenthaltsgenehmigung in den USA stehen ausländischen Investoren zur Verfügung?

Bewerber, die eine Aufenthaltserlaubnis in den USA beantragen, haben derzeit zwei Möglichkeiten: ein befristetes und ein unbefristetes Visum. Befristete Visa sind für kurzfristige Aufenthalte zu bestimmten Zwecken gedacht, während unbefristete Visa einen langfristigen Aufenthalt und die Möglichkeit zur Staatsbürgerschaft ermöglichen.

Zu den befristeten Visa zählen:

  • H-1B Visum: Dieses Visum richtet sich an Fachkräfte in Spezialberufen. In der Regel ist keine persönliche finanzielle Investition erforderlich; die Kosten bestehen hauptsächlich aus Antrags- und Anwaltsgebühren.
  • E-2-Visum: Dieses Visum richtet sich an Vertragsinvestoren aus Ländern, mit denen die USA ein Handelsabkommen unterhalten. Es erfordert eine erhebliche Investition in ein US-Unternehmen, der Betrag ist jedoch im Gegensatz zum EB-5-Visum in der Regel niedriger und nicht festgelegt. Er muss ausreichen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
  • L-1 Visum: Dieses Visum richtet sich an unternehmensintern versetzte Mitarbeiter in Führungs- oder Fachpositionen. Sie benötigen keine persönlichen finanziellen Mittel, die Kosten bestehen hauptsächlich aus Antrags- und Anwaltskosten.

Die Daueraufenthaltsvisa bestehen aus:

  • EB-1 Visum: Für Einzelpersonen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragende Professoren/Forscher oder Führungskräfte multinationaler Unternehmen.
  • EB-2 Visum: Für Fachkräfte mit höheren Abschlüssen oder außergewöhnlichen Fähigkeiten.
  • EB-3 Visum: Für Facharbeiter, Fachkräfte und Hilfsarbeiter – mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich.
  • EB-4-Visum: Für religiöse Arbeiter, Mitarbeiter des US-amerikanischen Auswärtigen Dienstes, pensionierte Mitarbeiter internationaler Organisationen, bestimmte Rundfunkanstalten, Angehörige der Streitkräfte und Mitarbeiter der Panamakanalzone.

Insgesamt konzentrieren sich diese Visa eher auf Fähigkeiten, Qualifikationen oder konkrete Stellenangebote als auf finanzielle Investitionen. Für EB-3 benötigen Antragsteller in der Regel ein gültiges Stellenangebot eines US-Arbeitgebers und müssen möglicherweise eine Arbeitsbescheinigung (PERM) einholen, um nachzuweisen, dass keine qualifizierten US-Arbeitskräfte für die Stelle verfügbar sind. Für die Kategorie EB-4 sind weder eine Arbeitsbescheinigung noch finanzielle Investitionen erforderlich.

  • EB-5-Visum: Es richtet sich an Anleger, die erhebliche Investitionen in US-Unternehmen tätigen. Es ist eine Mindestinvestition von 1,050,000 US-Dollar erforderlich, bzw. 800,000 US-Dollar, wenn der Antragsteller in einem bestimmten Beschäftigungsgebiet (TEA) investiert, wozu auch ländliche Gebiete oder Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit gehören. Die Investition muss mindestens zehn Vollzeitstellen für US-Arbeitnehmer schaffen.

Kasra betont die Vorteile eines EB-5-Visums und erklärt: „EB-5 ist weiterhin eine attraktive und praktikable Option für Investoren, die von Anfang an eine US-Greencard anstreben. Dank der jüngsten Visa-Erleichterungen, insbesondere für Investitionen in ländlichen Gebieten, werden viele EB-5-Anträge nun in nur sieben Monaten bearbeitet. Für diejenigen, die bereit sind, dies zu tun, bleibt es einer der direktesten und wirkungsvollsten Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.“

Wie schneiden diese Visa im Vergleich zum EB-5-Programm ab?

Das EB-1-Visum bietet den Vorteil einer schnelleren Bearbeitung und erfordert keine finanzielle Investition, da es auf individuellen Leistungen basiert. Es gelten jedoch strenge Zulassungskriterien, die einen substanziellen Nachweis außergewöhnlicher Fähigkeiten erfordern. Im Gegensatz dazu bietet das EB-5-Visum einen direkten Investitionsweg, sodass außergewöhnliche Fähigkeiten nicht erforderlich sind. Die EB-5-Investition beinhaltet jedoch erhebliches finanzielles Risiko und muss aufgrund der hohen Nachfrage oft mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.

Das EB-2-Visum hingegen erfordert keine finanzielle Investition und bietet die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung im nationalen Interesse. Dies macht es zu einer attraktiven Option für Personen mit höheren Abschlüssen oder außergewöhnlichen Fähigkeiten. Allerdings erfordert es entsprechende Qualifikationen und kann für Antragsteller aus bestimmten Ländern längere Wartezeiten mit sich bringen. Das EB-5-Visum weist ähnliche Vor- und Nachteile hinsichtlich des finanziellen Risikos und der Bearbeitungszeit auf.

Das E-2-Visum erfordert im Vergleich zum EB-5-Visum eine geringere Anfangsinvestition und kann unbegrenzt verlängert werden. Es ermöglicht jedoch keinen direkten Zugang zur Green Card wie das EB-5-Visum und ist auf Staatsangehörige von Vertragsstaaten beschränkt.

Das L-1-Visum bietet Vorteile als befristetes Arbeitsvisum und kann auf ein EB-1C-Visum für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung umgestellt werden. Es erfordert eine Anstellung bei einem multinationalen Unternehmen und bleibt ein befristeter Status. Das EB-5-Visum, das den Vorteil eines direkten Zugangs zur Green Card bietet, erfordert von EB-5-Investoren jedoch eine erhebliche finanzielle Investition und die damit verbundenen Risiken.

Zu dieser speziellen Option fügt Beshara hinzu: „Ausländische Staatsangehörige, die Eigentümer und CEOs ihrer Unternehmen in ihrem Land sind, können einen unternehmensinternen L-1A-Antrag einreichen, sodass die neue US-Tochtergesellschaft (ihres eigenen Mutterunternehmens in ihrem eigenen Land) die Versetzung des ausländischen Geschäftsführers in die USA beantragen kann, damit dieser dort als CEO fungiert und das US-Geschäft leitet.“

Er erklärte außerdem, dass der L-1A-Antrag in den USA eingereicht werden könne und im beschleunigten Verfahren innerhalb von 15 Tagen genehmigt werden könne. Das neue L-1A-Visum für das Büro sei ein Jahr gültig und könne verlängert werden.

Das H-1B-Visum profitiert von der Arbeitgeberförderung und bietet einen potenziellen Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Es unterliegt jedoch jährlichen Obergrenzen und bleibt ein vorübergehender Status. Das EB-5-Visum hingegen erfordert zwar erhebliche finanzielle Verpflichtungen, bietet aber einen direkten Weg zur Green Card ohne jährliche Beschränkungen und gibt ausländischen Investoren mehr Kontrolle über ihren Einwanderungsantrag.

Wenn ein Antragsteller, der bereits in den USA lebt, eine dieser Visaoptionen begonnen hat, besteht die Möglichkeit, während der Bewerbung zum EB-5-Visumprogramm zu wechseln durch gleichzeitige Einreichung zur Anpassung des US-Einwanderungsstatus.

Auf diesem Weg können sich Antragsteller innerhalb der USA die Möglichkeit sichern, während der Wartezeit auf die Green Card zu arbeiten und zu reisen. Dies bietet ihnen wichtige Flexibilität und Sicherheit, insbesondere im Falle möglicher Entlassungen oder Arbeitsplatzwechsel, fügt Patel hinzu.

 „Es gibt Situationen, in denen EB-5 die beste Option ist – insbesondere für Staatsangehörige von Ländern mit Visarückständen in anderen Kategorien. Verfügt ein Kunde über die finanziellen Mittel, um den EB-5-Antrag zu beantragen, ist dies weiterhin eine gute Option, da es ihm relativ schnell eine Aufenthaltsgenehmigung und einen Weg zur Staatsbürgerschaft ermöglicht“, so sein Fazit.

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