Neuseeländische Investorenvisa - EB5Investors.com
Investitionseinwanderung nach Australien und Neuseeland

Neuseeländisches Investorenvisum

Neuseeland bietet Investoren mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten verschiedene Optionen für Aufenthaltsvisa. Die Visa ermöglichen es Investoren und Unternehmern, im Land zu leben und zu arbeiten und möglicherweise eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. 

 

INVESTOR 1 AUFENTHALTSVISUM

Die grundlegende Investorenkategorie, das Investor 1 Resident Visa, erfordert eine Mindestinvestition von 10 Millionen NZ$ für einen Zeitraum von drei Jahren. Außerdem müssen sich Investoren in den letzten beiden Jahren ihres Investitionszeitraums jeweils 44 Tage im Land aufhalten, um die Anforderungen an die physische Anwesenheit zu erfüllen. Inhabern dieser Art von Visum ist es gestattet, in Neuseeland zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Wenn Inhaber des Investor 1 Residence Visa bis zum Ende des Investitionszeitraums alle Bedingungen erfüllen, können sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die ihnen unbegrenzte Ein- und Ausreise in das Land ermöglicht.

 

INVESTOR 2 AUFENTHALTSVISUM

Eine kostengünstigere Option ist das Investor 2 Resident Visa, das eine Investition von 3 Millionen NZ$ erfordert. Antragsteller müssen zunächst eine Interessenbekundung mit detaillierten Angaben zu ihrer Geschäftserfahrung, Investition und Niederlassungsmitteln bei Immigration New Zealand einreichen, der Regierungsbehörde, die für die Ausstellung von Reisevisa und die Verwaltung der Einwanderung zuständig ist.

Antragsteller können den Antragsprozess erst beginnen, wenn eine Einladung ausgestellt wurde. Antragsteller müssen mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben, 65 Jahre oder jünger sein und sowohl der Haupt- als auch der Zweitantragsteller müssen Englisch sprechen. Für Inhaber eines Investor 2 Resident Visa gilt während einer Investitionsdauer von vier Jahren eine längere und strengere Anforderung an die physische Anwesenheit. Wenn Inhaber eines Investor 2 Residence Visa bis zum Ende ihrer Investitionsdauer alle Bedingungen erfüllen, können auch sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die ihnen unbegrenzte Ein- und Ausreise in das Land ermöglicht.

 

ARBEITSVISUM FÜR GLOBAL IMPACT

Neuseeland bietet eine der unternehmerfreundlichsten Visaoptionen der Welt – das Global Impact Visa (GIV) – um visionäre Investoren und ehrgeizige Geschäftsleute anzuziehen. In Partnerschaft mit der Edmund Hillary Fellowship (EHF) gewährt Immigration New Zealand talentierten Investoren ein dreijähriges offenes Arbeitsvisum, um innovative Unternehmen im Land zu gründen oder zu unterstützen. Um für das GIV in Frage zu kommen, müssen Kandidaten zunächst von der EHF akzeptiert werden. Die EHF-Auswahl findet alle zwei Jahre statt und sucht nach Kandidaten mit Innovationspotenzial und Unternehmergeist. Nach Erhalt eines Angebotsschreibens von der EHF wird Bewerbern, die ein Lebensunterhaltskapital von 36,000 NZ-Dollar nachweisen können und die Anforderungen an Gesundheit, Charakter und Englischkenntnisse erfüllen, ein GIV gewährt. GIV-Inhaber können in Neuseeland leben und in Unternehmen mit globaler Wirkung arbeiten. Nach Abschluss des Programms muss der GIV-Inhaber in der EHF bleiben und diese weiterhin unterstützen, um für eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Frage zu kommen. Innerhalb von vier Jahren werden maximal 400 GIVs gewährt.

 

Geschäftsbesuchervisum

Für Personen, die das Land aus geschäftlichen Gründen vorübergehend besuchen müssen, bietet Neuseeland ein vorübergehendes Reisevisum, das Business Visitor Visa, an, das innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bis zu drei Monate gültig ist. Inhaber eines Business Visitor Visa dürfen im Land nicht arbeiten, können jedoch Geschäftstätigkeiten im Zusammenhang mit dem spezifischen Geschäft ausüben, für das ihnen das Visum erteilt wurde. Mehrfache Einreisen sind möglich, sofern dies gestattet ist.